• Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen von Prismafood. Die Lieferung der Ware erfolgt bis Bordsteinkante an die angegebene Lieferadresse des Kunden. 

 

  • Der Kunde muss selbst für einen fachgerechten Transport zum endgültigen Standort sorgen. Der Kunde verzichtet auf die Rückgabe von Verpackungen und wird diese ordnungsgemäß entsorgen.

 

  • Lieferungen erfolgen ab Werk / Lager Kaufbeuren (EXW) gemäß Incoterms 2012. 
    Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die Lieferungen durch ein vom Verkäufer ausgesuchtes und beauftragtes Transportunternehmen vorgenommen wird.

 

  • Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich im Beisein des Lieferers zu überprüfen, sich offensichtliche Mängel quittieren zu lassen und diese der Prismafood Deutschland unverzüglich mitzuteilen. Nicht dokumentierte Beschädigungen können nicht bearbeitet werden.
    Die Versicherungen der Speditionen sind bei Schadensfall gesetzlich zur Schadenminderung verpflichtet. Bei Totalschaden kann nach Überprüfung des beschädigten Versandgutes ein Neugerät versendet werden.
    Nachträglich festgestellte Transportschäden weisen wir zurück.

 

  • Für die Einhaltung der Lieferfristen und Liefertermine ist der Zeitpunkt der Absendung der Ware ab Werk/Lager maßgebend. Wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesendet werden kann oder vom Käufer abgerufen wird, gelten die Lieferfristen und Liefertermine mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten. Versandbereit gemeldete Ware muss unverzüglich, spätestens innerhalb von vier Tagen in Kaufbeuren abgerufen werden. Andernfalls sind wir berechtigt, die aus Annahmeverzug des Bestellers geltenden Rechte wahrzunehmen.

 

  • Ersatzteil-Lieferungen erfolgen grundsätzlich auf Vorkasse und werden nur bei berechtigtem Sachmangel nach Rücksendung des defekten Teiles wieder erstattet. Der Kunde ist verpflichtet, die defekten Teile frei Haus an Prismafood Deutschland in Kaufbeuren zu senden.